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Bürgergeld

Das Bürgergeld ist ein in Deutschland geplantes Grundeinkommen beziehungsweise eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es handelt sich hierbei um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe, welche ab 2023 in Deutschland wirken soll. Laut einer Umfrage im November 2022 gab mehr als die Hälfte der befragten Personen an, dass sie das neue Bürgergeld als schlecht ansehen. 35 Prozent der befragten Personen bewerteten das neue Bürgergeld hingegen als gut. Dass bei solch heiklen Themen die Meinung der Bevölkerung stark auseinander gehen, ist nicht überraschend. Damit Sie sich ein Urteil über das Thema Bürgergeld bilden können, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Gesichtspunkte auf.

Was genau das Bürgergeld ist, welche Neuerungen es bringt, wann es eingeführt wird, wer Anspruch darauf hat und wie hoch es ausfällt, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine Leistung in Form einer sozialen und staatlichen Hilfe. Es ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland. Diese wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst. Es ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“).

Es soll für die Menschen in der Bundesrepublik, die ihren Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Einkommen decken können, die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums darstellen. Das ermöglicht auch eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in Deutschland. Oft verschulden Menschen sich, weil jemand beispielsweise die Arbeitsstelle verliert oder das Geschäft schließen muss. Auch andere Umstände können dazu führen, dass eine regelmäßige Beschäftigung für bestimmte Personen nicht möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind lange oder chronische Krankheiten. Wie schnell es passieren kann, dass Menschen unverschuldet in (Geld-)Not geraten, ist spätestens seit Zeiten der Corona-Pandemie jedem bewusst. Damit trotz einer beispielsweise unverschuldet eingetretenen Notsituation weiterhin ein menschenwürdiges Existenzminimum erhalten werden kann, wird das Bürgergeld eingeführt.

Beim Bürgergeld handelt sich allerdings nicht um ein „bedingungsloses“ Bürgergeld oder „bedingungsloses Grundeinkommen“. Es ist in erster Linie eine Leistung für diejenigen, die eine Arbeit suchen und stellt sicher, dass diese auch in der Zeit der Arbeitslosigkeit ihren Lebensbedarf decken können. Ein weiteres Ziel der Reform ist, den Menschen dabei zu helfen, wieder eine Arbeit zu finden. Die Betroffenen sollen aus der Hilfebedürftigkeit herausgeführt werden und gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit finden. Hierfür ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsempfangenden von großer Bedeutung. Für mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt, bessere Weiterbildungsangebote und den Fokus auf die Arbeitssuche, ist eine gute Zusammenarbeit wichtig.

Vielleicht fragen Sie sich, warum kein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird? Dieses hätte beispielsweise in Form von pauschalen Zahlungen unterhalb des Existenzminimums oder in sehr großzügigen Beträgen etabliert werden können. Ein Problem hätte hierbei sein können, dass besondere Bedarfslagen, wie z. B. medizinisch bedingte Ernährungsbedarfe nicht berücksichtigt werden würden. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte also auch zu einer Schlechterstellung einzelner Gruppen führen. Das Bürgergeld wiederum berücksichtigt alle individuellen Lebensumstände hilfebedürftiger Menschen und stellt somit sicher, dass diese ihren Lebensbedarf (also das Existenzminimum) sichern können.

Zudem soll mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert werden. Unter dem Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“ sollen Menschen, die eine Ausbildung oder Umschulung machen möchten, intensiver dabei unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss schneller abgeschlossen werden kann. Außerdem soll das Erwerben von Grundkompetenzen (z. B. Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten) leichter gestaltet werden. Für die Teilnahme an Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, wird ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld ausgezahlt. Wer darüber hinaus auch an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig in den Job zurückzufinden, bekommt einen monatlichen Bürgergeld-Bonus ausgezahlt. All diese Aspekte zielen gemeinsam darauf ab, die Potenziale der Menschen stärker zu fördern und so auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.

Es soll für die Menschen in der Bundesrepublik, die ihren Lebensunterhalt nicht mit dem eigenen Einkommen decken können, die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums darstellen. Das ermöglicht auch eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in Deutschland. Oft verschulden Menschen sich, weil jemand beispielsweise die Arbeitsstelle verliert oder das Geschäft schließen muss. Auch andere Umstände können dazu führen, dass eine regelmäßige Beschäftigung für bestimmte Personen nicht möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind lange oder chronische Krankheiten. Wie schnell es passieren kann, dass Menschen unverschuldet in (Geld-)Not geraten, ist spätestens seit Zeiten der Corona-Pandemie jedem bewusst. Damit trotz einer beispielsweise unverschuldet eingetretenen Notsituation weiterhin ein menschenwürdiges Existenzminimum erhalten werden kann, wird das Bürgergeld eingeführt.

Beim Bürgergeld handelt sich allerdings nicht um ein „bedingungsloses“ Bürgergeld oder „bedingungsloses Grundeinkommen“. Es ist in erster Linie eine Leistung für diejenigen, die eine Arbeit suchen und stellt sicher, dass diese auch in der Zeit der Arbeitslosigkeit ihren Lebensbedarf decken können. Ein weiteres Ziel der Reform ist, den Menschen dabei zu helfen, wieder eine Arbeit zu finden. Die Betroffenen sollen aus der Hilfebedürftigkeit herausgeführt werden und gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit finden. Hierfür ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsempfangenden von großer Bedeutung. Für mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt, bessere Weiterbildungsangebote und den Fokus auf die Arbeitssuche, ist eine gute Zusammenarbeit wichtig.

Wann wird das Bürgergeld eingeführt?

Das Bürgergeld-Gesetz tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft und wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 01. Januar 2023 und zum 01. Juli 2023. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen zum Arbeitslosengeld II (bzw. „Hartz IV“).

Ab 01. Januar 2023: Im Januar 2023 findet die allgemeine Einführung des Bürgergelds statt.

Ab 01. Juli 2023: Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli 2023. Darunter zählen beispielsweise erweiterte Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Hierbei wird der Fokus auf die Weiterbildung gelegt.

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?

Das Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und dabei die Würde des Einzelnen achten. Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen.

Grundsätzlich gilt: Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Sie können ergänzende Unterstützung erhalten. Wer also grundsätzlich erwerbsfähig ist, aber den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Kinderzuschlag, etc.) nicht ausreichend sind, kann Bürgergeld erhalten.

Eine Bedingung für das Empfangen vom Bürgergeld ist die Hilfebedürftigkeit. Als hilfebedürftig gelten diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit ihrem eigenen Einkommen decken können und die, die keine Unterstützung von anderen Sozialleistungen, wie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Auch erwerbstätige Personen können Bürgergeld erhalten. Dies ist dann möglich, wenn deren Einkommen so gering ausfällt, dass sie ohne das Bürgergeld nicht ihre Lebenshaltungskosten decken können. Auch Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen und nur geringes Arbeitslosengeld erhalten, sind berechtigt, Bürgergeld zu erhalten.

Da das Bürgergeld nicht bedingungslos ausgezahlt wird, gibt es bestimmte Pflichten, an die sich Erwerbsfähige, die das Bürgergeld erhalten, halten müssen. Die wichtigste Pflicht ist die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit. Diese trifft nur erwerbsfähige Bezieher von Bürgergeld. Dabei muss der Bürgergeld-Bezieher allerdings nicht jede beliebige Arbeit annehmen. Der Fokus des Bürgergelds liegt auf einer dauerhaften Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Eine Ausbildung und eine Weiterbildung zur Erlangung eines Berufsabschlusses oder einer Qualifizierung stehen im Vordergrund. Wenn es um die Arbeitsaufnahme geht, gilt der Grundsatz, dass die Arbeit zumutbar sein muss. Zumutbar ist eine Arbeit, wenn Menschen körperlich, geistig und seelisch in der Lage sind, die Tätigkeit auszuüben. Außerdem darf die Ausübung der Arbeit die Erziehung des Kindes oder des Kindes des Partners nicht gefährden und muss mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar sein. Sollten Gründe für eine Unzumutbarkeit einer bestimmten Arbeit vorliegen, muss der Bezieher des Bürgergelds dies nachweisen.

Wie hoch fällt das Bürgergeld aus?

Im Allgemeinen setzt sich das Bürgergeld aus unterschiedlichen Positionen zusammen. Eine davon ist der Regelsatz (im Gesetz wird dieser „Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ genannt). Der Regelsatz ist der für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Deutschland notwendige Lebensunterhalt. Insbesondere fallen darunter anfallende lebensnotwendige Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile). Außerdem gilt er für bestimmte festgelegte persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, einschließlich der Bedarfe für eine soziale Teilhabe, also für das grundgesetzlich garantierte Mindestmaß der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Die genauen Beträge fallen je nach Regelbedarfsstufe unterschiedlich aus. Die Werte in den einzelnen Regelbedarfsstufen haben ihre Grundlage in der Ermittlung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (§ 6 RBEG) und gelten ab dem 01.01.2023.

Leistungsberechtigte

Regelbedarfsstufe 1

Alleinstehende / Alleinerziehende
502 Euro (+ 53 Euro)

Regelbedarfsstufe 2

Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften
451 Euro (+ 47 Euro)

Regelbedarfsstufe 3

Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)

und

nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern
402 Euro (+ 42 Euro)

Regelbedarfsstufe 4

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
420 Euro (+ 44 Euro)

Regelbedarfsstufe 5

Kinder von 6 bis 13 Jahren
348 Euro (+ 37 Euro)

Regelbedarfsstufe 6

Kinder von 0 bis 5 Jahren
318 Euro (+ 33 Euro)

Regelsatz

502 Euro (+ 53 Euro)
451 Euro (+ 47 Euro)
402 Euro (+ 42 Euro)
402 Euro (+ 42 Euro)
420 Euro (+ 44 Euro)
348 Euro (+ 37 Euro)
318 Euro (+ 33 Euro)

Regelbedarfsstufe

Regelbedarfsstufe 1
Regelbedarfsstufe 2
Regelbedarfsstufe 3
Regelbedarfsstufe 3
Regelbedarfsstufe 4
Regelbedarfsstufe 5
Regelbedarfsstufe 6

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